|
Gebühren und Nutzungsordnung für die Schutzhütte auf der Ley | 1. | Die Schutzhütte mit Toilettenanlage ( nachfolgend nur Anlage genannt ), wird Vereinen und Gruppen (nachfolgend Benutzer genannt) zur Benutzung im Rahmen der nachstehenden Bedingungen überlassen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. | | 2. | Benutzervorschriften | | 2.1 | Die Benutzung der Anlage umfasst das Verweilen in der Schutzhütte, auf dem Vorplatz, sowie die Benutzung der Toilettenanlage und des Grillplatzes, in der jeweils festgelegten Zeit. | | 2.2 | Die gesamte Anlage ist sauber zu halten. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden ( außer organische ); sie sind in die dafür vorgesehene Mülltonne zu werfen. Die Mülltonne ist beim Verlassen der Anlage zu entleeren. Für die Entsorgung des angefallenen Mülls hat der Benutzer zu sorgen. | | 2.3 | Das Grillen ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen zulässig! Das Feuer ist so zu halten, dass keine Beschädigungen entstehen können. Brennmaterial ist vom Benutzer zu stellen, Reste müssen beim verlassen der Anlage mitgenommen werden. Es ist verboten, im angrenzenden Wald Brennmaterial zu schlagen oder Beschädigungen an Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Beim Verlassen der Anlage sind sämtliche Feuer zu löschen und die Feuerstellen zu reinigen. Das Aufstellen von Zelten und Campingwagen ist nur mit Genehmigung der Ortsgemeinde erlaubt. Der Betrieb von Musikgeräten ist nur auf die Lautstärke erlaubt, welche höchstens im Umkreis von 100m hörbar ist. Die Lautstärke der Musikanlage ist ab 23:00 Uhr so zu drosseln, dass die Anwohner des Dorfes nicht belästigt werden. Ansonsten ist mit einem Polizeieinsatz (auf Kosten des Mieters) zu rechnen. | | 2.4 | Die Anlage ist so zu benutzen, dass Beschädigungen ausgeschlossen bleiben. Nach Beendigung des Aufenthaltes, ist die gesamte Anlage wieder in einen sauberen Zustand zu versetzen. Der jeweilige verantwortliche Benutzer ist persönlich für alle Schäden sowie die ordnungsgemäße Säuberung und Aufräumung der Anlage verantwortlich und haftet der Ortsgemeinde gegenüber. | | 2.5 | Als verantwortlich gilt die Person, die für den Verein oder Gruppe anmeldet und die Genehmigung einholt. | | 2.6 | Jegliche Haftung durch die Ortsgemeinde Steineberg für Unfälle oder Schäden - an Dritten gegenüber -die während der Benutzung entstehen, wird ausgeschlossen. | | 2.7 | Eine evtl. widerrechtliche Benutzung ohne vorherige Genehmigung wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt bzw. zur Anzeige gebracht. | | 3. | Anmeldung, Genehmigung und Benutzungsgebühr | | 3.1 | Die Benutzungsgenehmigung wird vom Ortsbürgermeister oder Beauftragten in zeitlicher Folge der Anmeldung erteilt. Die Anmeldung soll spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Nutzung erfolgen. | a. Steineberger Benutzer: offene Hütte mit Toilette Komplette Hütte Neu & Alt | - pro Tag, bis zu 30 Personen | = € 25,- = € 50,- | | - Polterabende uns ähnliche Feste (1Tag) | = € 60.- = € 90.-
| | - Dorffest und ähnliche Feste (2 Tage) | = € 90,- = € 110,- | | zuzüg. einer Strom/ Wasserpauschale von | = € 15,- | und einer Kaution von 100.- € Beim Einsatz von Kühlwagen, Heizgeräten etc. werden die Stromkosten mit EUR 0,50 / Kw separat berechnet. Ab 30 Personen wird der Wasserverbrauch mit EUR 4,- / m³ separat berechnet. b. auswärtige Benutzer offene Hütte mit Toilette Komplette Hütte Neu & Alt | - pro Tag, bis zu 30 Personen | = € 50,- = € 70,- | | zuzüg. einer Strom/ Wasserpauschale von | = € 15,- | und einer Kaution von 100.- € Beim Einsatz von Kühlwagen, Heizgeräten etc. werden die Stromkosten mit EUR 0,50 / Kwh separat berechnet. Ab 30 Personen wird der Wasserverbrauch mit EUR 4,- / m³ separat berechnet. Weitere Informationen bei:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Steineberg im April 2012 |